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   OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07   

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https://dejure.org/2008,20365
OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07 (https://dejure.org/2008,20365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07 (https://dejure.org/2008,20365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2008 - 3 Ss OWi 813/07 (https://dejure.org/2008,20365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    StPO § 273
    Hauptverhandlungsprotokoll - Lücke - Plädoyer - Verteidiger - Beweisantrag

  • openjur.de

    Wegfall der Beweiskraft, Lücke, Freibeweis, Rekonstruktion der Hauptverhandlung, Verfahrensrüge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 273, 274
    Wegfall der Beweiskraft, Lücke, Freibeweis, Rekonstruktion der Hauptverhandlung, Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer ohne Angabe von Beweisthema oder Beweismittel erfolgten Protokollierung von Hilfsbeweisanträgen zum Schlussplädoyer eines Verteidigers in einem Hauptverhandlungsprotokoll

  • Judicialis

    StPO § 273; ; StPO § 274

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 35 OWi 37 Js 1480/07
  • AG Essen - 35 OWi 457/07
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07
    Entfällt die Beweiskraft des Protokolls, so hat das Rechtsbeschwerdegericht den prozessualen Sachverhalt insoweit im Freibeweisverfahren, insbesondere durch Einholung dienstlicher Stellungnahmen von Richtern und Protokollbeamten, aufzuklären (BGH NStZ 2002, 270, 272).
  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01

    Zum Beweiswert des Sitzungsprotokolls einer mehrtägigen Hauptverhandlung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07
    Lässt sich danach der Verfahrensvorgang nicht aufklären, so muss die Rechtsbeschwerde nach dem Grundsatz, dass ihr nur erwiesene Tatsachen zum Erfolg verhelfen können, verworfen werden (vgl. BVerfG StV 2002, 521; Meyer-Goßner a.a.O. § 274 Rdn. 18).
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89

    Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07
    Soweit der Beschwerdeführer dies auf Angaben des Zeugen T in der Hauptverhandlung stützt ist darauf hinzuweisen, dass sich die Verteidigung durch den Vortrag in ihrem Schriftsatz vom 13.08.2008, der Zeuge T habe die Frage, ob das Gerät für die Messung auf einer vierspurigen Straße nicht beantworten können, so dass diese offen geblieben sei, in Widerspruch setzt zu den Angaben in der Rechtsbeschwerdebegründung, wo behauptet wird, der Zeuge habe gesagt: "Ich weiß, dass dieses Gerät auf jeden Fall wohl maximal für eine dreispurige Straße zugelassen ist." Darüberhinaus muss sich bei einer auf den Verhandlungsstoff gestützten Aufklärungsrüge die Erkenntnisquelle der Aufklärungsthematik und des dafür in Betracht kommenden Beweismittels aus dem Protokoll oder dem Urteil ergeben, weil sonst fingiertem, zur Rekonstruktion der Hauptverhandlung zwingendem Rügevorbringen Tür und Tor geöffnet wäre (vgl. BGH NStZ 1990, 35; Herdegen in KK-StPO 5. Aufl. § 244 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 348/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07
    Auch die weiteren von der Verteidigung in diesem Schriftsatz angebrachten Argumente (es hätten überhaupt keine anderen Beweispunkte zur Diskussion gestanden, es sei ihm auf Nachfrage erklärt worden, dass der Beweisantrag protokolliert worden sei) rechtfertigen keine andere Bewertung, da auch sie - ungeachtet der Frage, ob eine diesbezügliche weitere Aufklärung ohne eine unzulässige Rekonstruktion der Hauptverhandlung überhaupt möglich ist (vgl. dazu u.a.: BGH Urt. v. 22.11.2007 - 3 StR 348/07 - juris) - keinen hireichenden Schluss darauf zulassen, dass der behauptete Beweisantrag in der behaupteten Form gestellt wurde.
  • KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Folgen einer

    Wenn aber - wie vorliegend - das Protokoll ausweist, dass ein protokollierungspflichtiger Vorgang stattgefunden haben muss, dieser aber kein Eingang ins Protokoll gefunden hat, ist das Protokoll insoweit offensichtlich lückenhaft mit der Folge, dass die Beweiskraft des Protokolls entfällt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2008, - 3 Ss OWi 813/07 -).
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